Was ist der "Verkehrswert"?
Das BauGB definiert den Begriff des Verkehrswerts in § 194 BauGB folgendermaßen:
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf dem sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre.
Das heißt es handelt sich um den Wert, den ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Marktteilnehmer unter Berücksichtigung aller Eigenschaften, die wertbeeinflussend sein können, für das Bewertungsobjekt durchschnittlich zu zahlen bereit wäre.
Hier zu gibt es drei gängige Verfahren um den jeweiligen Verkehrswert zu ermitteln:
Welche der Verfahren angewandt werden hängt in erster Linie von der Objektart und der zur Verfügung stehenden Wertermittlungsrelevanten Daten ab.
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