Der Energieausweis ist ein Dokument welches vom Eigentümer bei Vermietung und/oder Verkauf eines Objektes gem. Gebäaudeendergiegesetzt (GEG) zur Verfügung gestellt werden muss. Das fehlen des Ausweises kann mit Bußgeld geahndet werden.
Es wird unterschieden zwischen Ausweisen über den Energiebedarf und den Endergieverbrauch. Welcher Ausweis für Sie bzw. Ihr Objekt der Richtige ist hängt von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Baujahr, Wohneinheiten, Nutzung etc. ab.
Nach erfolgtem Ortstermin wird der Ausweis in der Regel binnen zwei bis drei Tagen ausgestellt und an Sie per Post oder Email geschickt. Das Erstellen der Energieausweise erfolgt für Sie somit unkomlizert und kurzfristig.
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Energieausweise für Wohnimmobilien (bis max. 12 Wohneinheiten) nach dem
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